Die Storno-Reiseabsicherung tritt bei folgenden Sachverhalten in Kraft:
- Bei Krankheit vor Antritt der Reise (gilt auch für Kinder und Ehepartner)
- Bei Todesfall in der engsten Familie
- Bei Unfall vor und während Ihrer Anreise
- Unverschuldete Verspätung z. B. durch höhere Gewalt
- Die Reiserücktrittsversicherung muss nach Abschluss der Buchung innerhalb 12 Stunden getätigt werden, ansonsten ist diese nicht gültig
Um Sie von den Stornokosten befreien zu können bitten wir Sie, alle aufgeführten Rücktrittsgründe schriftlich zu bestätigen (Arztbestätigung, Polizei, usw.)!